PSA-Prüfung durch shopattack

PSA Prüfplakette shopattack AG

shopattack PSA-Prüfung

Lassen Sie Ihre persönliche Schutzausrüstung (PSA) durch die Spezialisten von shopattack überprüfen. Denn: Jede persönliche Schutzausrüstung muss alle 12 Monate einer sorgfältigen Überprüfung durch sachkundiges Personal unterzogen werden!

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So läuft eine PSA-Prüfung konkret ab

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Kontaktieren Sie uns per Email (info@shopattack.ch) oder Telefon (079 476 48 87). Gerne stellen wir Ihnen eine Offerte für die Kosten der Prüfung Ihrer PSA zusammen.

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Sie können unsere Referenzpreise für die verschiedenen Produktgruppen hier herunterladen.

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Sind Sie mit unserer Offerte einverstanden, können Sie Ihre PSA einfach und bequem an uns schicken. Den Lieferschein mit unserer Adresse können Sie hier ausdrucken.

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Wir prüfen Ihre Ausrüstung und erstellen den Prüfbericht.

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Für alle PSA-Prüfungen mit einem Betrag von mindestens 150.- CHF retournieren wir nach der Prüfung die PSA versandkostenfrei. Für kleinere PSA-Prüfungen verrechnen wir 12.- Versandkosten.

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Legen Sie unseren Prüfbericht zu Ihren Akten und notieren Sie sich den nächsten Prüftermin gemäss der Prüfplakette.

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Kein Problem! Für einen Aufpreis von 25.- CHF liefern wir Ihnen eine leere Dispobox der Schweizer Post inkl. bereits frankiertem Rücksende-Lieferschein zu.

Protokoll für die Überprüfung Ihrer PSA

Anwenderkurs und Kenntnis der Normen

Lassen Sie sich vor dem Kauf Ihrer PSA im Fachhandel über geltende Normen informieren. Bei der Zusammenstellung der PSA muss der Anwendungsbereich vorab analysiert und definiert werden.

Beratung & Kauf PSA

Nach der Bedarfsklärung ist es wichtig, die Mitarbeitenden einzubeziehen. Ein schlechter Tragekomfort kann etwa dazu führen, dass die PSA später nicht konsequent benutzt wird. Sorgen Sie dafür, dass vor dem Ersteinsatz der PSA eine Schulung stattfindet. Die Anwenderinnen und Anwender müssen mit der Gebrauchsanweisung und der Anwendung vertraut gemacht werden.

Prüfprotokoll anlegen

Sie sind gesetzlich verpflichtet, ein Datenblatt für eine persönliche Schutzausrüstung anzulegen. Dieses Prüfprotokoll ist laufend zu aktualisieren. Beginnend beim Kaufdatum, sind alle weiteren wichtigen Ereignisse oder Zwischenfälle festzuhalten, welche die Funktion und Lebensdauer der Ausrüstung beeinflussen können.

Selbstkontrolle: Vor und nach jedem Einsatz PSA prüfen!

Erinnern Sie Ihre Mitarbeitenden daran, dass vor und nach jedem Arbeitseinsatz die PSA überprüft werden muss. Ein Partnercheck ist hilfreich, um Flüchtigkeitsfehler aufzudecken und Schlimmeres zu verhindern.

Unterhalt: Optimale Pflege und Lagerung der PSA

Studieren Sie auch die Pflegehinweise sorgfältig. Richtige Pflege und Lagerung der PSA gewährleisten, dass für Sie keine unnötigen Zusatzkosten aufgrund eines frühzeitigen Ersatzes der PSA entstehen.

Externe Material-/Zustandsprüfung durch sachkundiges Personal

Mindestens alle 12 Monate muss ein zertifizierter Prüfer die PSA jedes Mitarbeitenden begutachten.

Prüfprotokoll archivieren

Der Prüfer stellt Ihnen zu dieser Material- und Zustandsprüfung einen detaillierten Bericht aus. In Versicherungs- und Haftpflichtfällen ist der von Ihnen archivierte Prüfbericht ein wichtiges Beweismittel für die Erfüllung Ihrer Sorgfaltspflicht.

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PSAgA Sets bei shopattack

Gut zu wissen!

Jede persönliche Schutzausrustung (PSA) muss gemäss den berufsgenossenschaftlichen Regeln BGR 198 (Einsatz persönlicher Schutzausrustung gegen Absturz) sowie BGR 199 (Benutzung von persönlichen Schutzausrustungen zum Retten aus Höhen und Tiefen) alle 12 Monate einer sorgfältigen Überprufung durch sachkundiges Personal unterzogen werden.

Beachten Sie folgende Gesetze und Verordnungen:

  • Absturzsicherungsmassnahmen ab 2m Absturzhöhe treffen Aussnahmen: ab 3m auf Dächern, ab 3m auf mobilen Leitern (BauAV 15 & 28)
  • Fassadengerüst- und Auffangnetzpflicht ab 3m Absturzhöhe (BauAV 18)
  • Bodenöffnungen & nicht durchbruchsichere Flächen sind jederzeit zu sichern (Eternit etc. gilt als nicht durchbruchsicher) (BauAV 17 & 35)
  • PSA gegen Absturz ist nur zulässig, wenn:
    • Kollektivschutzmassnahmen (z.B. Gerüste) und
    • technische Hilfsmittel (z.B. Hubarbeitsbuhnen) unmöglich sind (BauAV 19, VUV 5)
  • Arbeiten mit PSAgA dürfen nur durch nachweislich ausgebildetes Personal ausgeführt werden (VUV 5, 8)
  • keine Alleinarbeiten mit PSAgA (VUV 8)
  • Rettung jederzeit mit eigenen Mitteln sichern (BauAV 7)

 

BauAV: Bauarbeitenverordnung (D,F,I)

VUV: Verordnung über das Unfallversicherungsgesetz (D,F,I)

UVG: Unfallversicherungsgesetz

StGB: Strafgesetzbuch

 

Gefahren im Berufsalltag können in der Regel nicht beeinflusst oder beseitigt werden. Schützen Sie Ihre Mitarbeitenden vor diesen Gefahren, indem Sie ihnen eine persönliche Schutzausrustung (PSA) zur Verfügung stellen. Bei der Beschaffung und der regelmassigen Prüfung lohnt es sich, auf Spezialisten zu setzen.

Die folgenden Angaben beziehen sich auf PETZL-Produkte, sind aber generell ein guter Richtwert fur Schutzausrüstung:

In folgenden Fällen muss ein Produkt ausgesondert werden:

    • Wenn es mehr als 10 Jahre als ist (gilt fur Kunststoff- und Textilprodukte).
    • Nach einem schweren Sturz (oder Belastung).
    • Das Produkt fällt bei der jährlichen externen PSA-Überprufung durch.
    • Sie bezweifeln die Zuverlässigkeit des Produktes.
    • Die vollständige Gebrauchsgeschichte ist nicht bekannt.
    • Das Produkt ist veraltet (Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen, der Normen und der technischen Vorschriften, Inkompatibilität mit anderen Ausrüstungsgegenständen usw.).

Zerstören und entsorgen Sie diese Produkte umgehend, um ihren weiteren Gebrauch zu verhindern.

Durch das Einhalten eines Prüfprotokolls können Sie die Sicherheit in Ihrem Betrieb steigern und der vom Gesetzgeber an Sie übertragenen Sorgfaltspflicht nachkommen.

Das Prüfprotokoll setzt bereits vor dem Kauf der PSA ein. Kenntnis der geltenden Normen und eine gute Beratung sind Voraussetzungen dafür, dass Sie für Ihre Anwendung die passende Schutzausrüstung beschaffen können. Denken Sie daran, für jeden Artikel aus Ihrem PSA-Set ein Prüfprotokoll anzulegen, in das Sie neben dem Kauf-Datum und dem Datum der ersten Benutzung auch wichtige Ereignisse, welche die Funktion der PSA beeinträchtigen könnten, notieren. Prüfen Sie konsequent vor und nach jedem Einsatz Ihre Schutzausrüstung. Wann immer möglich, sollten Sie auch einen Partnercheck durchführen. Studieren Sie die Pflegehinweise sorgfältig. Richtige Pflege und Lagerung der PSA gewährleisten, dass für Sie keine unnötigen Zusatzkosten aufgrund eines frühzeitigen Ersatzes der PSA entstehen.

Mindestens alle 12 Monate muss ein sachkundiger Prüfer die PSA jedes Mitarbeitenden begutachten. Der Prüfer stellt Ihnen zu dieser Material- und Zustandsprüfung einen detaillierten Bericht aus. In Versicherungs- und Haftpflichtfällen ist der von Ihnen archivierte Prüfbericht ein wichtiges Beweismittel für die Erfüllung Ihrer Sorgfaltspflicht.

Link: Artikel über PSA-Prüfungen, Magazin blaulicht, Dezember 2018

Um Ihre PSA bestmöglich zu schützen, empfehlen wir Ihnen, sie in einem Transportrucksack aufzubewahren und folgende Hinweise zu beachten.

 

  • Extreme Temperaturen vermeiden
  • Nicht direktem Sonnenlicht aussetzen
  • Gute Belüftung
  • Nicht komprimiert verstauen
  • Aggressive und korrosive Stoffe vermeiden
  • Das Produkt falls nötig reinigen lassen
  • Das Produkt muss voläufig ausgesondert werden, wenn es einen Defekt aufweist oder überprüft bzw. repariert werden muss.
Viele Anwender sind sich nicht bewusst, wie wichtig die Pflege und die regelmässige Überprüfung der Schutzausrüstung sind, damit diese im entscheidenden Moment nicht versagt. Umwelteinflüsse oder eine Materialermüdung können fatale Funktionsstörungen verursachen, die zu lebensgefährlichen Verletzungen führen können.

Pflegehinweise (PDF):

shopattack AG
Wohlerstrasse 15
CH-5620 Bremgarten

Mobile: 079 476 48 87
Mail: info@shopattack.ch

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